Brexit: Erste Erfahrungen und Übersicht der Zollformalitäten

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Fast sieben Monate nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen London und Brüssel hat sich das deutsch-britische Verhältnis erheblich verändert. Auf der deutschen Seite haben sich die Unternehmen im Großen und Ganzen gut angepasst. Sie haben die kommerziellen Vereinbarungen mit ihren britischen Partnern überprüft und sich auch an die neuen Zollformalitäten gewöhnt. Aber es ist noch zu früh, um die Auswirkungen des Brexit für deutsche Unternehmen endgültig zu beurteilen, vor allem für die Sektoren, die dem britischen Markt am meisten ausgesetzt sind: u.a. Transport, Chemie, Maschinen und Elektrogeräte.  Auf der britischen Seite war die Anpassung komplizierter, vor allem, weil die Unternehmen auf der anderen Seite des Kanals diesen Übergang in einem Kontext sehr strenger Einschränkungen zu Beginn des Jahres bewältigen mussten, was Unterbrechungen in der Lieferkette verschärfte. Ganz zu schweigen davon, dass der Austritt aus der EU nicht dazu geführt hat, dass das Vereinigte Königreich offener für den Rest der Welt geworden ist (das sogenannte "Global Britain"), im Gegensatz zu den Ambitionen, die von den Brexit-Befürwortern ursprünglich angegeben wurden. Bislang hat London nur mit einer Handvoll Länder Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Eroberung neuer Märkte bleibt daher für britische Unternehmen weiterhin erstmal ein Traum.

  • Politik: Der Streit um Nordirland hält an

    Wie erwartet, hat die Umsetzung des Brexit die Reibungen zwischen London und der EU nicht beendet. Und, wenig überraschend, ist der Hauptknackpunkt Nordirland. Um die Wiedererrichtung einer physischen Grenze zwischen der Republik Irland und der britischen Provinz Nordirland zu vermeiden, ist letztere weiterhin in den europäischen Binnenmarkt integriert, soweit es sich um Lebensmittelprodukte handelt. Theoretisch bedeutet dies, dass die Kontrollen von Lebensmitteln, die aus Großbritannien in die Provinz importiert werden, von London aus durchgeführt werden. Dies ist nicht immer der Fall. In einem erzwungenen Deal hat die EU einer verlängerten Karenzzeit bis September 2021 zugestimmt, bevor diese Kontrollen stattfinden. Aber alles deutet darauf hin, dass die Regierung Johnson nicht bereit ist, dem nachzukommen. Um den Stillstand zu überwinden, wird von der EU ein neues Abkommen vorgeschlagen. Dabei geht es um die Übertragung des Veterinärabkommens zwischen der EU und der Schweiz auf die Situation in Nordirland, was die Zahl der von den Briten durchzuführenden Kontrollen tatsächlich erheblich reduzieren würde. Bis jetzt hat London noch keine offizielle Antwort auf diesen Vorschlag gegeben. Das heißt, die Reibung bleibt bis auf Weiteres bestehen.


  • Neue Schwierigkeiten für deutsche Unternehmen: das Beispiel E-Commerce

    In vielen Fällen haben sich deutsche Unternehmen schnell an den mit dem Brexit verbundenen neuen Deal angepasst. Dennoch gibt es weiterhin Schwierigkeiten. Oft ist der Brexit für deutsche Unternehmen gleichbedeutend mit zusätzlicher Bürokratie und manchmal sogar mit einer Erhöhung der Fixkosten. Das ist zum Beispiel beim E-Commerce der Fall. Im Zuge des Brexit hat die britische Regierung beschlossen, die Mehrwertsteuerregeln für Importe von Waren im Wert von £135 oder weniger zu ändern. Sie unterliegen nun der Mehrwertsteuer auf den Verkauf und nicht mehr der Mehrwertsteuer auf den Import. Das Problem ist, dass der britische Endverbraucher, der es gewohnt ist, Mehrwertsteuer zu zahlen, einen starken Anstieg der Rechnung für seine Online-Einkäufe aus Europa erlebt hat. Offensichtlich hat dies zu einer starken Unzufriedenheit der Kunden geführt. Den deutschen Unternehmen wurden zwei Lösungen auferlegt. Entweder entschieden sie sich, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen, was zu einem Anstieg der Fixkosten führte. Dies ist nur bei großen Unternehmen möglich, die über eine Exportabteilung verfügen. Oder sie stellen die Relevanz einer weiteren Präsenz auf dem britischen Markt in Frage und beginnen, neue Märkte, insbesondere in Südeuropa, zu erkunden. Das zeigt deutlich, dass der Weg nach dem Brexit oft steinig ist, selbst wenn Unternehmen gut vorbereitet sind.

Übersicht der Zollformalitäten für deutsche Importeure/Exporteure seit dem Brexit

 

Ich bin Exporteur nach Großbritannien Ich importiere Produkte aus Großbritannien auf der Grundlage eines Ursprungszeugnisses Ich importiere Produkte aus Großbritannien ohne Ursprungszeugnis

Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass die zu exportierenden Produkte EU-Ursprungswaren sind.

Schritt 2: Halten Sie eine REX-Nummer bereit (nur notwendig, wenn der Warenwert 6000 € übersteigt). Diese REX-Nummer wird einmalig vergeben und ermöglicht es Ihnen, den Status eines registrierten Ausführers zu erhalten. Um sie zu erhalten, müssen Sie eine EORI-Nummer, eine eindeutige Zoll-Identifikationsnummer, haben und sich auf dem Portal der Zolldienste registrieren. Diese Schritte müssen bei der Zollstelle durchgeführt werden.

Schritt 3: Einholung von Lieferantenerklärungen zum Nachweis, dass das Produkt aus der EU stammt (ab 2022 verpflichtend).

Schritt 4: Erstellen Sie das Ursprungszeugnis, das an den britischen Importeur geschickt wird.

Schritt 1: Holen Sie sich das Ursprungszeugnis vom britischen Exporteur, das die Referenznummer des Exporteurs enthalten muss.

 

Schritt 2: Beantragung der Zollpräferenzbehandlung (Einfuhranmeldung).

Beachten Sie, dass das Ursprungszeugnis dem Zoll im Falle einer Kontrolle und für mindestens drei Jahre zur Verfügung stehen muss.

Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende Informationen verfügen, um nachzuweisen, dass das Produkt aus dem Vereinigten Königreich stammt. Der britische Exporteur muss in der Lage sein, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen (anhand von technischen Unterlagen über den Produktionsprozess).

 

Schritt 2 : Beantragen Sie die Zollpräferenzbehandlung (Einfuhranmeldung).

Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Belege dem Zoll im Falle einer Kontrolle zur Verfügung stehen müssen und dies mindestens drei Jahre lang.

 

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