FT 1000 2021: iBanFirst gehört zum zweiten Mal in Folge zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen in Europa

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Zum fünften Mal veröffentlicht die Financial Times die Liste der tausend am schnellsten wachsenden Unternehmen in Europa und zum zweiten Mal in Folge hat es iBanFirst in das Ranking geschafft.

Paris, 2. März 2021 – iBanFirst, ein globaler Finanzdienstleister, der Lösungen über Bankgrenzen hinweg anbietet, wurde zum zweiten Mal in Folge in das Financial Times 1000 Ranking aufgenommen und rückte seit der letzten Ausgabe 2020 von Platz 815 auf Platz 258.

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Mit einer absoluten Wachstumsrate von 585,7 % zwischen 2016 und 2019 ist diese Auszeichnung eine Anerkennung für die Hyperwachstumsstrategie von iBanFirst. Das französisch-belgische Fintech erhielt im 2. Quartal letzten Jahres 21 Millionen Euro in einer Serie-C-Finanzierung und verfolgt weiterhin das Ziel, die führende digitale Plattform für grenzüberschreitende Zahlungen zu werden. Trotz der weltweiten Covid-19-Krise hat iBanFirst in den vergangenen zwölf Monaten seine internationale Expansion vorangetrieben und die Produktentwicklung intensiviert. Neben der Eröffnung der Münchner Niederlassung im November 2020 führte das Unternehmen im Januar diesen Jahres seine neueste Innovation ein: den Payment Tracker. Dieser ermöglicht es Kunden und deren Empfängern, Zahlungen in Echtzeit zu verfolgen, ähnlich wie sie es von diversen Paketdienst kennen.

Pierre-Antoine Dusoulier, CEO und Gründer von iBanFirst, kommentierte die Nachricht mit den Worten: „Wir sind stolz darauf, zum zweiten Mal in Folge in der Financial Times-Rangliste der 1000 wachstumsstärksten Unternehmen Europas aufgeführt zu sein. Im Namen von iBanFirst möchte ich mich an dieser Stelle bei all unseren Kunden für ihr Vertrauen in uns und unser Produkt bedanken. Wir werden auch weiterhin innovative Lösungen entwickeln, um die täglichen Abläufe unserer Kunden zu optimieren und ihren internationalen Erfolg zu sichern."

Gegründet im Jahr 2013 mit nur 16 Mitarbeitern, beschäftigt iBanFirst heute über 200 Mitarbeiter und betreut mehr als 4.000 Kunden in ganz Europa und anderen Ländern. Von Anfang an konzentrierte sich iBanFirst auf die Entwicklung einer zentralen Bankinfrastruktur und eines plattformzentrierten Ansatzes. Darüber hinaus hat das Fintechstark in Expertise und F&E investiert und eröffnete im Juli letzten Jahres ein drittes F&E-Zentrum in Tunis.

 

Über iBanFirst

iBanFirst ist ein globaler Finanzdienstleister, der Lösungen über Bankgrenzen hinweg anbietet. iBanFirst bietet eine spezialisierte Online-Plattform für Transaktionen in mehreren Währungen. Als Alternative zum traditionellen Bankangebot bietet iBanFirst ein Zahlungserlebnis und ein Paket von Finanzdienstleistungen, welches auf die Bedürfnisse von KMUs im täglichen Betrieb zugeschnitten ist. Dank iBanFirst können Finanzteams Zahlungen in jeder beliebigen Währung empfangen und bezahlen und sich gegen Wechselkursrisiken absichern.

 

iBanFirst wurde 2013 in Paris, von ehemaligen Führungskräften aus dem Bankwesen gegründet. Es ist ein französisches Unternehmen mit Hauptsitz in Belgien und weiteren Standorten in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. iBanFirst ist als Zahlungsinstitution reguliert und durch den „Europäischen Pass“ der Europäischen Union zugelassen, und bedient mittlerweile über 4.000 Kunden in ganz Europa. Als Mitglied des SWIFT-Netzwerks und von SEPA-zertifiziert, ist iBanFirst gemäß PSD2 AISP- und PISP-akkreditiert. Zu seiner Finanzierung wurden 46 Millionen Euro von Xavier Niel und den führenden europäischen Risikokapitalfonds Serena, Breega Capital, Elaia und Bpifrance Large Venture aufgebracht.

 

Über den FT 1000

Das jährliche FT 1000-Ranking der Financial Times listet die tausend am schnellsten wachsenden Unternehmen in Europa. Der FT 1000 2021 ist die fünfte Ausgabe dieses Rankings. Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind insbesondere ein Umsatz von mindestens 100.000 Euro im Jahr 2016, ein Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro im Jahr 2019 und ein natürlich erzieltes Umsatzwachstum zwischen den Jahren 2016 und 2019. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, darf sein Aktienkurs seit 2019 nicht um 50 Prozent oder mehr gefallen sein.